Wettkampfgruppen-Pauschale wieder aktiv

Die Wettkampfgruppenpauschale wird seit Beginn 2018 für die jeweils gültigen Wettkampfgruppen (aktuell:WKA, WKN, WK2 und WK1) in ihrer Höhe unterschiedlich gestaffelt erhoben und ist je Halbjahr zu zahlen.
Mit dieser Regelung soll der unterschiedlich starken Inanspruchnahme der Leistungsgruppen bei Wasserkosten, Trainerkosten und Meldegeldern Rechnung getragen werden (Höchste Leistungsgruppe = höhere Wassernutzung, höherer Anteil an den Trainerkosten, mehr Wettkampfbesuche, teurere Meldegelder wie Besuche von Meisterschaften). Die Höhe der halbjährlich zu zahlenden Pauschale wird zu Jahresbeginn nach Budgetlage vom Vorstand festgelegt und darf den Jahresbeitrag von zur Zeit 168,00 Euro je Schwimmer nicht überschreiten.

Die Staffelung für das 1. Halbjahr 2023:
WK1 65,00 Euro
WK2 40,00 Euro
WKN 25,00 Euro
WKA Keine*
* Im Sinne der Nachwuchsförderung wird für die Gruppe WK-Aufbau (WKA) für das 1. Halbjahr 2023 keine Wettkampfgruppen-Pauschale erhoben.

Die Wettkampfgruppenpauschale wird nicht erstattet!
Die Eigenleistung für das Ferientraining sowie die Kosten für andere zusätzliche
Trainingsmaßnahmen der Wettkampfmannschaften deckt diese Pauschale nicht ab.
Sollte es Eltern nicht möglich sein, die Pauschale zu zahlen, bitten wir darum, Kontakt mit der sportlichen Leitung aufzunehmen.

Der Vorstand